Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.besuchbasel.ch.
Unser Engagement für Barrierefreiheit
Wir setzen uns dafür ein, unsere Webseite für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA so weit wie möglich umzusetzen.
Barrierefreiheit bedeutet für uns, dass Inhalte auch von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen genutzt werden können, beispielsweise bei Sehbehinderungen, eingeschränkter Mobilität, Hörbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist derzeit teilweise mit den WCAG 2.1 Richtlinien auf Konformitätsstufe AA vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Inhalte weiter zu verbessern.
Massnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Um die Barrierefreiheit unserer Webseite zu verbessern, achten wir unter anderem auf folgende Punkte:
• klare und verständliche Navigation
• ausreichend hohe Farbkontraste
• strukturierte Inhalte mit Überschriften
• alternative Texte für Bilder
• Nutzung der Webseite mit Tastatur
• kompatible Darstellung mit Screenreadern
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können einige Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dies kann beispielsweise betreffen:
• eingebettete Inhalte von Drittanbietern
• ältere Inhalte oder Medien
• externe Ticketplattformen oder Plugins
Wir bemühen uns, diese Bereiche laufend zu verbessern.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, kontaktieren Sie uns bitte.
Serotonez Entertainment
Steinentorberg 18
4051 Basel
Schweiz
E-Mail: info@serotonez.com
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie sich an eine zuständige Schlichtungsstelle wenden.
Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am: 04.03.2026